Prosit Neujahr: Wie so oft bringt das neue Jahr einige Neuerungen mit. So laufen 2021 zum Beispiel die (alten) deutschen Führerscheine aus und auch die Fahrerlaubnisprüfung ist fortan aufgefrischt.
Umtausch deutscher Führerscheine
Die erste und wichtigste Neuerung 2021 betrifft Ihren Führerschein. Zumindest, wenn Sie noch einen alten deutschen Führerschein – den im schicken Rosa – besitzen. Sind Sie zwischen 1953 und 1958 geboren und Ihr Führerschein ist vor dem 31.12.1998 ausgestellt, ist 2021 der Umtausch laut EU-Vorgabe Pflicht. Spätester Termin ist der 19.01.2022.
Wichtig: Umtauschen können Sie Ihren „Lappen“ allein in der Führerscheinstelle Ihres aktuellen Wohnorts.
OPFEP: Fahrerlaubnisprüfung & Automatik
Apropos Führerschein: Machen Sie gerade Ihre Fahrerlaubnis? Dann gehen Sie in die neue OPFEP bzw. in die „optimierte praktische Fahrerlaubnisprüfung“. Optimiert heißt, dass vor allem der Aufgabenkatalog erweitert ist. Und zwar für alle Führerscheinklassen. Außerdem dauert die Prüfung nun zehn Minuten länger. Weil am Ende ein kleines Gespräch ansteht und es obendrein ein elektronisches Prüfprotokoll gibt. Die reine Fahrzeit bleibt dagegen auf dem alten Niveau.
Außerdem ist ab 2021 egal, ob die praktische Prüfung für die Klasse B auf einem Auto mit Automatik oder Schaltgetriebe erfolgt. Einschränkungen in der Fahrerlaubnis gibt es somit keine mehr. Zumindest, wenn Sie zehn Fahrstunden auf einem manuellem Schaltfahrzeug nachweisen können.
Gelbe Plaketten und neue Regionalklassen
Aufpassen sollten Sie wiederum, wenn Ihre HU-Plakette gelb ist. Dann steht 2021 ein Besuch beim TÜV an. Ist dieser erfolgreich, prangt die nächsten zwei Jahre – also bis 2023 – eine rosa Plakette auf Ihrem Kennzeichen.
Je nach Wohnort könnte außerdem Ihre Autoversicherung teurer ausfallen. Weil die Versicherer (mal wieder) die Regionalklassen aufmischen. Diese verteuern (oder verbilligen) in 48 Zulassungsbezirken die Haftpflichtversicherung. Um die 4,8 Millionen Kfz-Halter zahlen daher nun mehr, rund 4,5 Millionen weniger. Für über 32 Millionen in 317 Zulassungsbezirken bleibt dagegen alles beim alten. Das gleiche Spiel gibt es übrigens bei der Kasko. Knapp 3,4 Millionen Versicherte zahlen 2021 weniger Beiträge, gut 3,2 Millionen höhere. Für die Mehrheit – nämlich 29,6 Millionen Versicherte – ändert sich allerdings nichts.
Neuzulassungen mit neuer Kfz-Steuer
Neu ist dafür die Kfz-Steuer, zumindest bei Neuzulassungen mit Verbrenner. „Stinker“ bestraft Vater Staat ab dem 01.01.2021 härter – mit einem Griff in den Geldbeutel des Halters. Zwei bis vier Euro kostet das Gramm CO2 pro km mehr. Wie gehabt fließt außerdem der Hubraum in die Besteuerung ein. Als Halter eines schweren SUV oder Sportwagen zahlen Sie daher mehr Kfz-Steuer. Mit einem emissionsarmen Fahrzeug sparen Sie dagegen. Denn Pkws mit einem CO2-Wert von maximal 95 g/km bekommen einen Steuerfreibetrag von 30 Euro. Und zwar bis Ende 2024. Für Elektroautos, die bis zum 31.12.2025 erstmals zulassen, zahlen Sie sogar überhaupt keine Kfz-Steuer.
Kohlendioxid: neue CO2-Steuer
Kohlendioxid bzw. eben CO2 ist überhaupt das große Stichwort in 2021 – „dank“ der neuen CO2-Steuer. Diese berechnet allen Verbrauchern fortan 25 Euro für jede verursachte Tonne CO2. Und zwar beim Verbrennen fossiler Brennstoffe. Also beim Fahren mit Benzin und Diesel, aber auch daheim beim Verbrennen von ÖL oder Gas. Heizen wird also ebenfalls teurer. Öl und Diesel steigen so jedenfalls um rund acht Cent pro Liter. Benzin um sieben Cent pro Liter, Gas um 0,6 Cent pro kWh.
Pendlerpauschale, Motorräder & E-Autos
Immerhin: Als Pendler können Sie 2021 ab dem 21. Kilometer nun 35 Cent absetzen. Ab 2024 sollen es sogar 38 Cent sein. Als Geringverdiener – der keine Einkommensteuer zahlt – können Sie zudem die neue Mobilitätsprämie kassieren. Diese gilt von 2021 bis 2026 und ebenfalls ab 21 Kilometer.
Schwerer haben Sie es dafür wieder als Biker. Erstzulassungen von Motorrädern (sowie Mopeds) müssen nun die Norm Euro 5 erfüllen. So liegen Fahrzeuge der Kategorie L nun auf dem Level von Autos mit Euro 6.
Als E-Fahrer profitieren Sie wieder: Seit dem 01.12.2020 haben Sie als Stromer-Halter einen Anspruch auf eine eigene Ladesäule. Und zwar in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Hauses. Egal ob Sie Wohnungseigentümer oder nur Mieter sind.
Prosit Neujahr!
Bild: MotorContent.DE