Personenkraftwagen: Was gilt eigentlich alles als Pkw?

Das Wort muss kaum erklärt werden und doch: Was gilt überhaupt im typischen Amtsdeutsch als sogenannter Personenkraftwagen oder kurz Pkw? Tatsächlich ist die Antwort gar nicht mal so einfach – und doch auch nicht so schwer.

Zuerst einmal sind Personenkraftwagen generell „mehrspurige“ Fahrzeuge, verfügen ergo über mindestens drei beziehungsweise in der Regel vier Räder und somit mindestens zwei Spuren. Außerdem müssen Personenkraftwagen (PKW) mit einem eigenen Antrieb versehen sein, somit einem Motor – egal ob nun mit konventionellen Verbrenner wie Benziner und Diesel oder aber alternativen Elektro- und Gasmotor(Autogas/Erdgas).

Pkw gleich Automobil gleich Kraftwagen

Weitere gebräuchliche Bezeichnungen für den Pkw wären Auto, Automobil oder schlicht Kraftwagen. In Deutschland und den meisten EU-Ländern sind übrigens vier Räder Pflicht, womit Dreiräder zumindest hierzulande doch nicht als Personenkraftwagen gelten. Unsere Schweizer Nachbarn sind übrigens etwas eigen und bezeichnen den Personenkraftwagen lediglich als Personenwagen oder kurz PW.

So oder so gelten Motorräder – da nur mit zwei Rädern und ergo einer Spur versehen – jedenfalls nicht als Pkw. Gleiches gilt für Trikes, die nur drei statt der nötigen vier Räder vorweisen. Doch selbst jedes „Vierrad“ gilt beim deutschen Kraftfahrt-Bundesamt nicht automatisch als Pkw, was beispielsweise den kleinen Renault Twizy betrifft. Der kleine Elektro-Zwerg ist zwar mehrspurig, weil vierrädrig, jedoch so klein in seinen Abmessungen, dass das KBA den Stromer lediglich als Leichtkraftfahrzeug oder Quad einstuft.

Personenkraftwagen: Führerschein ist Pflicht

Selbstredend ist zum Führen eines Pkw generell ein Führerschein Pflicht, genauer der (EU)Klasse B oder der alten (BRD)Klasse 3. Nach dem neuen EU-Führerschein gilt Klasse B nur noch für Pkw mit maximal 3,5 Tonnen und maximal neun Sitzplätzen, was dem Fahrer plus acht Passagiere entspricht.

Somit würde eine entsprechende Fahrerlaubnis das Führen eines Klein(st)wagen wie Opel Adam (Bild oben) oder VW Up ebenso erlauben wie das eines kompakten Audi A3, einer Mittelklasse wie Ford Mondeo oder gar einem Kleinbus wie den VW Multivan. Auch für sogenannte Green Cars – also Pkws mit Elektro-, Hybrid- oder Gasantrieb – ist kein spezieller Führerschein nötig.

Bild: © GM Company

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