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Ratgeber: Wozu ein KFZ-Gutachter nötig sein kann

Sie hatten einen Unfall? Oder möchten einen Oldtimer kaufen? Dann ist ein Gutachten generell eine gute Idee. Ein solches bekommen Sie natürlich von einem KFZ-Gutachter. Wozu dieser Experte nötig sein kann...

Wertgutachten für Oldtimer: Wozu ein KFZ-Gutachter nötig sein kann

  1. Schadengutachten
  2. Wertgutachten

In manchen Lebenslagen geht es ohne einen Experten einfach nicht. Zum Beispiel nach einem Unfall, bei welchem das eigene Fahrzeug bösen Schaden nahm. In einem solchen Fall ist der ausgewiesene Experte der Kfz-Gutachter, der klipp und klar die Schäden festhält und vor allem deren Kosten - Reparatur, Wertminderung, Restwert des Fahrzeugs etc. - benennt. Ebenfalls eine gute Idee ist ein Kfz Gutachter, wenn Sie einen Gebrauchten kaufen und diesen zuvor bis auf die letzte Schraube checken möchten. Das kostet zwar ein paar Euro, macht aber Sinn. Besonders bei einem Oldtimer oder höherpreisigen Gebrauchtwagen der Oberklasse. Denn der Experte bzw. die Expertin sagt Ihnen ganz konkret, was der Wagen tatsächlich wert ist. Und deckt im besten Fall sogar unbekannte Schäden auf. Entsprechende Experten finden Sie übrigens in jeder kleineren Stadt. Ob Sie einen KFZ Gutachter aus Köln, Berlin, München oder irgendwo im Harz benötigen, die Suche dürfte nicht allzu lange dauern.

1. Schadengutachten vom Kfz-Gutachter

Wie gesagt: Vor allem nach einem Unfall ist ein Kfz-Gutachter clever. Dieser dokumentiert schwarz auf weiß sämtliche Schäden und deren Kosten. Ihr Vorteil: Die Kosten für den Gutachter muss die (gegnerische) Versicherung übernehmen. Zumindest, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Doch Obacht: Lassen Sie sich keinen Gutachter aufschwatzen. Suchen Sie sich einen eigenen. Denn nur dann arbeitet dieser in Ihrem Interesse. Nach einem Unfall können Sie von einem Kfz-Gutachter jedenfalls gleich dreifach profitieren.

1.1. Unfallgutachten
Bei diesem Kfz-Gutachten geht es klar um die Schadenaufnahme nach einem Unfall. Mit einem solchen Gutachten können Sie gewiss sein, dass Ihnen die gegnerische Autoversicherung sämtliche Kosten ersetzt. Samt den Gebühren für den Sachverständigen.

1.2. technische Gutachten
Technische Gutachten sind hingegen nach einer Reparatur eine Idee. Wenn zum Beispiel die Werkstatt gepfuscht hat. Oder Sie einen Gebrauchten gekauft haben, bei dem plötzlich Mängel auftreten. Ein technisches Gutachten ist daher ein Beweis, der vor Gericht sehr nützlich sein kann. Etwa, um die Werkstatt in die Pflicht zu nehmen oder einen Kauf rückgängig zu machen.

1.3. Gerichtsgutachten
Apropos Gericht: Kommt es zu einem Verfahren, kann auch ein Richter ein Gutachten anfordern. Das sogenannte Gerichtsgutachten. Dieses wird tatsächlich von Gerichten in Auftrag gegeben, um eben bei Rechtsstreitigkeiten Beweise zu erhalten. So kann der Richter im Fazit entscheiden und ein gerechtes Urteil fällen.

2. Wertgutachten vom Kfz-Sachverständigen

Ein Wertgutachten hat schließlich weder was mit einem Gericht noch einem Streit noch einem Unfall zu tun. Sondern soll lediglich den Wert eines Fahrzeugs ermitteln, was speziell für den Laien oft mitunter sehr schwer bzw. unmöglich ist. Gründe für ein solches Wertgutachten gibt es daher einige. Zum Beispiel bei einer

  • Rücknahmebewertung bei einem Leasingwagen,
  • Zustandsbewertung beim Kauf eines Gebrauchten,
  • Übernahme eines Firmenfahrzeugs in Privatbesitz,
  • Bewertung eines Oldtimers zur Einstufung bei der Versicherung.

Dabei umfasst ein solches Wertgutachten gleich mehrere Punkte. Etwa

  • die Dokumentation des Fahrzeugzustands samt Zubehör und Extras,
  • getätigte Investitionen in das Fahrzeug,
  • eventuelle Mängel und Schäden.

Der Clou: Im „Normalfall“ ist ein solches Wertgutachten sogar direkt bei Ihnen vor Ort möglich.

Fazit: Ein Kfz-Gutachten macht Sinn und schützt im schlimmsten Fall Ihr Vermögen bzw. bewahrt Sie vor einem überteuerten Fehlkauf. Zumal die Kosten in der Regel im unteren dreistelligen Eurobereich liegen. Bei einem nicht verschuldeten Unfall haben Sie sogar das Anrecht auf ein Kfz-Gutachten zum Nulltarif. Und zwar laut Gesetz.

Bild: MotorContent.DE