Die meisten haben ihn wohl im Kofferraum: den Wagenheber. Tatsächlich gehört dieser – wenn auch nicht per Gesetz – ebenso wie ein Verbandkasten oder ein Reserverad einfach an Bord. Trotzdem ist Wagenheber nicht gleich Wagenheber.
- Wagenheber: Sinn & Funktion
- Warum die Tragkraft wichtig ist
- StVO: Ist ein Wagenheber Pflicht?
- Die Typen von Wagenhebern
- Praxis: Ansetzen des Wagenhebers
- Praxis: Gebrauch des Wagenhebers
Wagenheber: Sinn und Funktion
Sinn und Funktion bedarf eigentlich keiner Erklärung. Dient Wagenheber doch getreu seines Namens dem Anheben eines Fahrzeugs. Zum Beispiel, um die Reifen zu wechseln. Die meisten Autofahrer dürften den Wagenheber daher wohl zwei Mal im Jahr nutzen. Im Frühling, wenn die Sommerreifen aufgezogen werden. Sowie im Herbst, wenn wieder die Winterreifen auf die Achsen kommen. Manch ein Autofahrer dürfte zudem schon froh gewesen sein, bei einer Panne – sprich Reifenpanne – einen Wagenheber dabei gehabt zu haben. Ohne dürfte der Wechsel eines Reifen hingegen schwer bzw. schlicht unmöglich sein.
Wobei: Allein zum Wechsel der Räder ist der Wagenheber nicht gedacht. Sondern ebenso bei Reparaturen, die quasi das Anheben des Wagens nötig machen. Zum Beispiel bei einer Reparatur am Auspuff. Hier gilt allerdings Obacht. Denn Wagenheber ist nicht gleich Wagenheber. Wichtig ist vor allem ein Punkt: die Tragkraft.
Wagenheber: Die Tragkraft ist alles
Typische Scherenwagenheber (siehe unten) bringen es in der Regel auf eine Tragkraft von einer Tonne. Hört sich viel, ist es aber gar nicht. Denn schon Kompaktmodelle wie VW Golf, Hyundai i30, Ford Focus oder Mazda3 kommen auf gut 1.200 Kilo. Und zwar als Basismodell. Mit mehr Ausstattung steigt das Gewicht mitunter auf 1.500 oder sogar 1.600 Kilo an. Sprich: 1,5 bzw. 1,6 Tonnen. Mittelklässler wie BMW 3er oder Kia Optima starten sogar erst bei rund 1.500 kg bzw. eben 1,5 Tonnen. Da ist ein Wagenheber mit „nur“ einer Tonne Tragkraft schon überfordert.
Die Gefahr: Selbst wenn der „Heber“ den Wagen wie gewünscht aufbockt, droht durch dessen Überlastung schlicht ein „Herunterkrachen“ des Fahrzeugs. Weil das Werkzeug versagt und entsprechend aufgibt. Urplötzlich. Unter einem solchen Fahrzeug möchte dann wohl niemand liegen. Fazit: Der Heber muss zum Gewicht des Fahrzeugs passen. Alles unter zwei Tonnen ist quasi Spielzeug. Zumal schon die meisten Kleinwagen an der 1.000-kg-Marke kratzen. Oder diese mehr oder minder deutlich toppen.
Tipp: Kaufen Sie einen neuen Wagenheber, sollte dieser mind. zwei Tonnen Tragkraft haben. Fahren Sie ein größeres Auto, schauen Sie in Ihre Papiere. Bei einem großen SUV oder eine Oberklasse kann selbst eine Tragkraft von zwei Tonnen zu wenig sein.
Ist ein Wagenheber eigentlich Pflicht?
Übrigens: Die Frage, ob ein Wagenheber im Auto Pflicht ist, ist schnell geklärt. Und zwar mit einem klaren Nein. Laut StVO sind zwingend mitzuführen:
- Verbandskasten,
- Warndreieck und
- Warnweste.
Mehr nicht. Wobei: Eine Warnweste ist erst seit 2014 Pflicht. Zum Mitführen, nicht zum Tragen. Vorsicht gilt in anderen Ländern. Hier müssen mitunter so viele Warnwesten vorhanden sein, wie das Auto Sitzplätze hat. Bei fünf Sitzplätzen also fünf Warnwesten.
Der Wagenheber ist jedoch wie gesagt keine Pflicht. Aber eben eine gute Idee, um im Fall einer Reifenpanne schnell und vor allem selbst handeln zu können. Quasi als eines der typischen Werkzeuge für die „erste Hilfe“. Für den Notfall sollten daher gewisse Dinge immer vorhanden sein. Und zwar konkret:
- Abschleppseil,
- Starthilfeset,
- Werkzeug,
- Motoröl,
- Taschenlampe,
- Decke für den Notfall.
Apropos Werkzeug: Speziell zum Wagenheber gehört ein Drehmomentschlüssel oder noch besser ein Radkreuz dazu. Sonst bringt der Heber nicht viel.
Wobei: Wer kein Reserverad an Bord hat, braucht auch keinen Wagenheber. Der wäre nur unnötiger Ballast, der den Verbrauch erhöht. Damit die Kosten für Sprit. Mit Reserve- oder Notrad ist das Werkzeug aber ein Muss. Um eben den Reifen wechseln zu können. Zumal die Heber nicht teuer sind. Die Krux ist eher, den richtigen zu finden.
Die Typen von Wagenhebern
Denn den Wagenheber gibt es gleich in verschiedenen Typen. Und zwar laut Wagenheber Test als
- Scherenwagenheber,
- Rangierwagenheber,
- Stempelwagenheber,
- Luftkissenwagenheber,
- elektrische Wagenheber und
- hydraulische Wagenheber.
Eine weitere Form wäre zudem der Motorradheber. Der ist allerdings eher ein Werkzeug für die heimische Werkstatt, weil zu sperrig zum Mitführen. Zumal auf einem Motorrad.
Für den mobilen Einsatz ist vor allem der Scherenwagenheber geeignet. Denn dieser ist klein und kompakt. Somit leicht und platzsparend zu verstauen. Entsprechend gehört dieser in der Regel zur Grundausstattung und ist bei einem Neuwagen ab Werk dabei. Wichtig ist wie schon erwähnt die Tragkraft. Für einen schnellen Reifenwechsel reichen die Heber in der Regel aber aus. Mehr allerdings nicht. In der Regel jedenfalls bieten Scherenwagenheber
- eine Tragkraft von ein bis zwei Tonnen sowie
- eine Hubhöhe von 90 bis 360 mm.
Nicht viel, aber wie gesagt für einen Radwechsel ausreichend. Zumal die Kosten je nach Modell nur zehn bis 30 Euro betragen. Versierte Hobbyschrauber dürften dagegen auf bessere Lösungen setzen. Ein Rangierwagenheber zum Beispiel bietet eine Tragkraft von zwei bis drei Tonnen. Kosten für einen guten Rangierwagenheber: 50 bis 150 Euro. Ein hydraulischer Wagenheber bietet sogar fünf bis zwölf Tonnen Tragkraft. Trotzdem sind hydraulische Wagenheber alles andere als teuer und schon ab rund 30, 40 Euro zu kaufen. Für den mobilen Einsatz sind diese Wagenheber wegen ihrer Maße jedoch nicht brauchbar.
Praxis I: Ansetzen des Wagenhebers
Apropos brauchen. Wichtig bei der Nutzung eines Wagenhebers ist schließlich das richtige Ansetzen. Tatsächlich ist das gar nicht so einfach. Weil bei jedem Auto anders. Eines haben aber alle Fahrzeuge gemein. Der „Punkt“ ist an der Seite zwischen den Achsen bzw. am seitlichen Rahmen. Wo genau diese Stelle ist, verrät das Handbuch. Den Heber einfach irgendwo anzusetzen, ist dagegen keine gute Idee. Im schlimmsten Fall drohen Schäden am Werkzeug oder sogar am Auto. Zumal auch Verletzungen möglich sind.
Tipp: Die „richtige“ Stelle für den Wagenheber ist in der Regel markiert, allerdings schlecht zu sehen. Hier kann ein kleiner Handspiegel helfen.
Praxis II: Gebrauch des Wagenhebers
Ebenfalls wichtig ist der Gebrauch des Wagenhebers. Erste Regel: Handbremse anziehen und den ersten Gang einlegen bzw. die Parkeinstellung wählen. Zweite Regel: Der Stand respektive Untergrund sollte fest, trocken und stabil sein. Rasen oder gar Sand und Splitt scheiden aus – weil zu instabil. Hier könnte der Wagenheber wegrutschen. Verletzungen drohen. Wer ein Rad wechseln will: Die Schrauben sollten schon vor dem Ansetzen des Hebers gelockert werden. Angehoben kann sich das Rad dagegen mitdrehen. Entsprechend drohen auch hier wieder Verletzungen. Oder Schäden am Auto. Der Wagenheber wird also erst nach dem Lockern der Schrauben angesetzt. Wo genau, verrät wie gesagt das Handbuch.
Vor dem Ansetzen wird der Wagenheber zudem durch Drehen im Uhrzeigersinn so weit „ausgefahren“, dass er gerade so unter das Auto passt. Am richtigen Ansatzpunkt fixiert, erfolgt das eigentliche Anheben des Wagens. Anschließend die Schrauben des Rads gelöst und dieses gewechselt. Nach dem Wechsel: Schrauben über Kreuz festziehen.
Tipp: Es reicht, wenn der Reifen zwei drei Zentimeter in der Luft ist.
Ein Unterstellblock – wenn vorhanden – ist sinnvoll, weil dieser die Sicherheit erhöht. Ist der Reifen gewechselt, ist dieser natürlich vor dem Ablassen des Wagens zu entfernen.
Bilder: MotorContent.DE