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Ratgeber Winter: 10 Autofahrer-Mythen bei Eis & Schnee

Winterratgeber Auto-Irrtümer Eis und Schnee

Sie sind ein typisches Bild im Winter: eingeschneite Verkehrsschilder, dick eingemummelte Menschen am Steuer, Räumfahrzeuge oder kleinste Gucklöcher in vereisten Scheiben. Einiges davon kann teuer oder gefährlich werden.

Jahr für Jahr bringt der Winter mit seiner typischen Witterung, Schnee, Eis und Glätte Millionen Autofahrer schier zur Verzweiflung. Doch vieles, was praktiziert wird, ist nicht erlaubt oder zumindest nicht clever. Denn entweder drohen Bußgelder oder böse Gefahren. Hier die zehn größten Autofahrer-Mythen im Winter.

  1. Autofahrer Winter-Mythos: Ein Guckloch reicht
    Morgens haben es die meisten eilig, doch bei Frost und vereisten Scheiben sollten sich Autofahrer Zeit nehmen. Statt ein kleines Guckloch frei zu kratzen, muss die komplette Scheibe von Eis befreit werden. Ansonsten kostet die Faulheit - zu Recht - 10 Euro Bußgeld. Denn mit Guckloch akzeptiert der Fahrer eine eingeschränkte Sicht, das geht zu Lasten der Sicherheit. Wichtig: Die Scheibenwischanlage sollte mit Frostschutzmittel versehen sein, sonst frieren ruckzuck Tank und Leitungen ein.
  2. Autofahrer Winter-Mythos: Autodach und Schnee
    Überhaupt gehört das Auto von Schnee befreit, insbesondere das Dach. Denn bei der Fahrt weht der dem Nachfolger direkt auf die Frontscheibe und mindert dessen Sicht. Ebenso kann die eigene Sicht plötzlich gegen null gehen, wenn beim Bremsen eine „Schneelawine“ die eigene Frontscheibe begräbt. Wichtig: Neben Scheiben müssen außerdem Blinker, Scheinwerfer, Rücklichter und Kennzeichen von Schnee befreit werden. Sonst droht wieder Bußgeld.
  3. Autofahrer Winter-Mythos: Verschneite Verkehrsschilder
    Auch Verkehrsschilder behalten ihre Gültigkeit, selbst wenn sie komplett verschneit sind. Mitunter verrät nämlich die bloße Form das Verkehrsschild, etwa beim Stopp oder Vorfahrt-Zeichen. Auch Ortsunkundigkeit schützt nicht vor Strafe und Bußgeld.
  4. Autofahrer Winter-Mythos: Motor warmlaufen lassen
    Eine typische Praxis im Winter ist das Warmlaufen lassen des Motors, während der Autofahrer seinen Wagen von Eis und Schnee befreit. Das aber ist verboten - und bringt obendrein nichts. Im Stand braucht der Motor zum Warmwerden deutlich länger als bei der Fahrt. Statt Nutzen entstehen nur Lärm und Abgase. Außerdem 10 Euro Bußgeld.
  5. Autofahrer Winter-Mythos: Bremsweg falsch geschätzt
    Ganz wichtig im Winter ist das Thema Bremsweg. Mit Sommerreifen braucht ein Auto doppelt so viel Bremsweg wie mit Winterreifen. Selbst Ganzjahresreifen brauchen im Schnitt eine Wagenlänge mehr Bremsweg als echte Winterpneus. Wer auf verschneiten Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, darf daher 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg einplanen. Die Behinderung des Verkehrs wegen falscher Reifen kostet sogar 80 Euro plus einen Punkt.
  6. Autofahrer Winter-Mythos: Wintergepäck ohne Sicherung
    Unterschätzt wird ebenso gern das Thema Wintergepäck. Wozu sichern, was soll schon passieren? Eine Vollbremsung reicht, schon bohren sich Ski durch die Rückenlehnen. Schon fliegen die Winterstiefel durch das Auto und womöglich irgendwen an den Kopf. Deshalb muss jede Ladung gesichert sein, etwa mit Dachboxen, Skiträger oder Spanngurten. Auch die Polizei sieht ungesicherte Ladung nicht gern und ahndet uneinsichtige Autofahrer mit einem Punkt in Flensburg und bis zu 75 Euro Bußgeld.
  7. Autofahrer Winter-Mythos: Räum- und Streufahrzeuge
    Obacht gilt zudem bei Räum- und Streufahrzeugen. Zwar dürfen diese durchaus überholt werden, der ADAC rät aber dringend davon ab. Vor dem Räumdienst kann die Straße noch spiegelglatt sein. Entgegenkommenden Streufahrzeugen sollten Autofahrer außerdem viel Platz lassen: Die Schneeschaufel hat Überbreite, also besser möglichst rechts halten.
  8. Autofahrer Winter-Mythos: Kein Recht auf Winterdienst
    Wobei ein Recht auf Winterdienst nicht besteht, selbst wenn die Streufahrzeuge im Winter mancherorts im Dauereinsatz sind. Trotzdem können zum einen nicht permanent alle Straßen geräumt werden, zum zweiten gibt es wie gesagt keinen Rechtsanspruch auf den Winterdienst. Ganz im Gegenteil müssen Autofahrer Fahrstil und Geschwindigkeit der Witterung anpassen.
  9. Autofahrer Winter-Mythos: Parken mit Saisonkennzeichen
    Wer ein Saisonkennzeichen nutzt, sollte seinen Wagen besser von der Straße holen. Mit abgelaufenen Saisonkennzeichen darf das Auto nämlich weder am Straßenrand noch auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden. Zuwiderhandlungen kosten 40 Euro, ein Punkt und Abschleppkosten.
  10. Autofahrer Winter-Mythos: Wintermantel und Gurt
    Ganz wichtig: Gurt und Wintermantel oder dicke Daunenjacken vertragen sich nicht. Durch Mantel oder Jacke liegt der Gurt nicht straff am Körper an. Kommt es zu einer Bremsung, schneidet der Quergurt mit Wucht tief in den Bauch. Schon bei 16 km/h drohen innere Verletzungen. Besser weil sicherer: Mantel oder Winterjacke ausziehen und den Wagen anständig einheizen.

Kommen Sie heil durch den Winter, gute Fahrt wünscht Auto & Motors.