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ACE: Gericht sieht blendende Sonne nicht als Ausrede

Jeder Autofahrer kennt das, steht die Sonne wie jetzt im Herbst tief, ist manchmal kaum noch etwas zu sehen. Trotzdem akzeptieren Gerichte die Ausrede einer blendenden Sonne nicht!

Darauf weist gerade der ACE (Auto Club Europa) hin, wobei gerade im Herbst die Unfallgefahr wegen der tiefstehenden Sonne steigt: „Bei sinkendem Sonnenstand wächst das Unfallrisiko überproportional an. Viele Autofahrer werden durch die in flachem Winkel auftreffenden Sonnenstrahlen geblendet.“

Die Folge ist schlechte Sicht, reduzierte Reaktion und sogar kurze Konzentrationsausfälle. Deswegen rät der Autoclub zur Vorsicht, gerade bei Verkehrsampeln lassen Gerichte und auch Kfz-Versicherungen das Argument der tiefstehenden Sonne nicht gelten, sondern sehen sogar eine erhebliche Mitschuld beim Fahrer.

Das OLG Köln etwa attestierte einem Autofahrer ein grob fahrlässiges Verhalten, als dieser einen Bahnübergang überfuhr, das Blinklicht wegen der tiefstehenden Sonne angeblich aber nicht sah (OLG Köln NZV 97, 477). Ebenso wenig kulant zeigte sich das OLG Karlsruhe, das Autofahrer gerade bei starker oder tiefstehender Sonne zu besonderer Vorsicht anhält (OLG Karlsruhe, Az 1 Ss 61/96).

Bei nur 50 km/h legt der Autofahrer bei nur einer Sekunde Blendung durch die Sonne 14 Meter ohne Sicht zurück, bei 130 km/h sogar 36 Meter. Der ACE rät deshalb zu besonderer Vorsicht und empfiehlt:

  • Sonnenbrille als Sichtschutz
  • Sonnenblende nutzen
  • Sicherheitsabstand zum Vordermann halten
  • Vorsicht beim Gegenverkehr, kommt die Sonne von hinten
  • spezielle Reinigungszusätze für Wischanlage nutzen
  • Windschutzscheibe regelmäßig reinigen (innen wie außen)
  • Wischerblätter säubern, gegebenenfalls neue kaufen
  • bei extremer Sichteinschränkung Pause einlegen, denn „wer versehentlich direkt in die Sonne geblickt hat, muss eine Pause einlegen, bis sich das Auge von der Blendung wieder erholt, was ein paar Minuten dauern kann“, so der Auto Club Europa...

Sonnenblendung
Geblendet bei tiefer Sonne? Ausreden gelten nicht (© ACE)

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